Privat
Ich möchte meine Fernwärme abmelden, wie gehe ich vor?
Aktualisiert am 17.11.2025
Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus?
Dann ist für die Abmeldung von Fernwärme eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen.
Sie können uns aber jederzeit Ihre neue Adresse für die Zusendung Ihrer Endabrechnung über das Kontaktformular bekanntgeben. Für die Endablesung wenden Sie sich bitte an die Ablesefirma ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem).
Wichtig: für die Endablese muss das Datum vom Mietende bekannt sein.
Sie möchten an Ihrem neuen Wohnort wieder Fernwärme beziehen?
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Miet- oder Kaufvertrages mittels Kontaktformular zu, falls Ihre Hausverwaltung oder Eigentümer*in diesen noch nicht an uns übermittelt hat.
Sie bleiben in Ihrer Wohnung und möchten Ihren Vertrag vorzeitig kündigen?
Dann benötigen wir eine schriftliche Bestätigung von Ihnen. In diesem Fall fallen extra Kosten an. Eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung ist nicht erforderlich.
Tipp: Lesen Sie im Falle eines Umzuges gemeinsam mit den Eigentümer*innen und den neuen Mieter*innen den Fernwärme-Zählerstand Ihrer alten Wohnung ab und machen Sie zur Dokumentation am besten ein Foto davon. So sind alle am gleichen Stand, wenn es um die Ablesung für die Schlussabrechnung geht.