Das Ende von Stromkostenbremse und Co. – Welche Förderungen entfallen?
Die Stromkostenbremse endet am 31. Dezember 2024 und auch andere Zuschüsse laufen aus. Wir fassen zusammen, was sich bei den Energiekostenunterstützungen 2025 ändert und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Kein Stromkostenzuschuss 2025
Die Stromkostenbremse hat in den vergangenen zwei Jahren viele Haushalte in Österreich finanziell entlastet. Sie wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Energiekrise und die damit verbundenen Preissteigerungen eingeführt.
Die Stromkostenbremse, auch Strompreisbremse oder Strompreisdeckel genannt, gibt es seit 31. Dezember 2024 nicht mehr. Auch andere Unterstützungsmaßnahmen wie die Reduktion von Steuern und das Aussetzen von Förderbeiträgen sind ausgelaufen.
Was bedeutet das jetzt konkret? In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Infos zusammen.
1. So kann man sich vorbereiten
Es lohnt sich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich kann man die eigenen Teilbeträge im Meine Wien Energie Kundenkonto etwas erhöhen, um keine Nachzahlung zu riskieren.
Auch der Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann dabei helfen, die Mehrkosten abzufedern.
Eine gute Option: Das Angebot zu unserem OPTIMA Entspannt plus-Tarif mit 12 Monaten Preisgarantie. Das kann man noch bis 30. September abschließen!
2. Änderungen bei der Stromkostenbremse
Der Stromverbrauchspreis (=Arbeitspreis) wurde bis zu einem Grundverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr mit maximal 15 Cent gefördert. Hat man zum Beispiel einen Stromtarif mit einem Arbeitspreis von 25 Cent/kWh netto gehabt, hat die Bundesregierung 15 Cent/kWh übernommen. Selbst hat man nur 10 Cent pro kWh bezahlt.
Mit dem Ende der Stromkostenbremse ist dieser Zuschuss nicht mehr gültig. Bis 31.12.2024 wurde der Arbeitspreis für bis zu 2.900 kWh pro Jahr noch mit maximal 15 Cent pro kWh gefördert. Seit 1.1.2025 gilt das nicht mehr.
Verbraucher*innen zahlen seit Jänner 2025 also wieder den vollen Verbrauchspreis ihres Tarifs. Die Gesamtkosten werden sich dadurch entsprechend erhöhen.
Welche Auswirkungen das Ende der Stromkostenbremse auf die eigene Stromrechnung haben wird, hängt vom jeweiligen Tarif und dem eigenen Verbrauch ab.
3. Welche weiteren Förderungen entfallen ab 2025?
Die Stromkostenbremse ist nicht die einzige Fördermaßnahme, die Ende 2024 ausgelaufen ist. Auch folgende Maßnahmen gibt es seit 2025 nicht mehr:
Stromkostenergänzungszuschuss
Diese Maßnahme gab es zusätzlich zur Stromkostenbremse für private Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Ab der 4. Hauptgemeldeten Person hat man einmalig 52,50 Euro/Person bekommen. Der Stromkostenergänzungszuschuss wurde bei der Jahresabrechnung bzw. Schlussrechnung automatisch berücksichtigt.
Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbetrags
Der von den Kund*innen eingehobene Beitrag zur staatlichen Förderung erneuerbarer Energiequellen wurde von 2022 bis 2024 für alle auf null gesetzt. Seit Januar 2025 wird dieser Beitrag wieder einbehoben und beträgt für Haushalte 19,02 Euro pro Jahr. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist größtenteils verbrauchsabhängig und beträgt 2025 für Haushalte 0,796 Cent/kWh zuzüglich. 4,695 Euro/Zähler.
Netzkostenzuschuss
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, haben einen Netzkostenzuschuss erhalten. Den bekommt man seit Jänner 2025 nicht mehr.
Senkung der Elektrizitätsabgabe
Von 2022 bis 31. Dezember 2024 wurde die Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent/kWh auf 0,10 Cent/kWh gesenkt. Die Abgabe wurde mit 01.01.2025 wieder auf den ursprünglichen Wert von 1,5 Cent/kWh angehoben.
4. Anpassungen beim Erdgas
Nicht nur auf Stromkund*innen kommen 2025 höhere Kosten zu. Auch beim Erdgas gibt es Änderungen:
CO2-Bepreisung
Im nationalen Emissionshandelsgesetz ist vorgesehen, dass die CO2-Kosten von 45 Euro pro Tonne CO2 auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Finanzen festgelegt, dass die CO2-Abgabe künftig direkt durch die Energieversorger abgewickelt wird. Sie scheint ab 2025 also auf der Rechnung des jeweiligen Energieanbieters auf und nicht auf der des Netzbetreibers. Die Höhe der Abgabe ist verbrauchsabhängig.
Erdgasabgabe
Diese Abgabe wurde mit 2025 wieder auf den ursprünglichen Wert von 6,6 Cent/m³ angehoben. Zwischen 1. Mai 2022 und 31. Dezember 2024 hat sie nur 1,2 Cent/m³ betragen.
5. Erhöhung der Netzkosten
Außerdem werden die Netzentgelte für Strom und Erdgas 2025 steigen. Die Anpassung der Netzentgelte wird von der staatlichen Regulierungsbehörde E-Control festgelegt. Die Höhe des Entgelts ist im Wesentlichen verbrauchsabhängig. Bei Strom wird die Steigerung der Netzentgelte bei einem angenommenen Verbrauch von 2.000 kWh/Jahr ca. 32% betragen. Bei Gas wir die Steigerung der Netzentgelte bei einem angenommenen Verbrauch von 8.000 kWh/Jahr ca. 16% betragen.
6. Auswirkungen auf die Jahresabrechnung
Der Wegfall von Unterstützungsmaßnahmen sowie die Erhöhung der Netzkosten, Steuern und Abgaben führt dazu, dass Kund*innen 2025 mehr für Energie bezahlen müssen.
Die gute Nachricht: Die Mehrkosten werden sich auf zwei Jahresabrechnungen verteilen. Das liegt daran, dass die Jahresabrechnung in den meisten Fällen nicht exakt zum Jahresende erfolgt.
Nehmen wir an, dass die nächste Jahresabrechnung im März 2025 durchgeführt wird. Dann wird diese Rechnung nur drei Monate des Jahres 2025 umfassen, in denen unter anderem die Stromkostenbremse nicht mehr gilt. Die restlichen Monate aus dem Jahr 2024 fallen aber noch unter die Stromkostenbremse.
Dadurch sind die Mehrkosten weniger stark zu spüren. Denn für die Verbrauchsmonate aus 2024 gibt es ja noch den Zuschuss der Bundesregierung.
Wer die Jahresabrechnung in der zweiten Jahreshälfte erhält, wird die Auswirkungen der weggefallenen Stromkostenbremse deutlicher spüren. Das liegt daran, dass ein Großteil der Abrechnungsperiode dann bereits im Jahr 2025 liegt.
Wie sehr die Kosten steigen, hängt aber vom vertraglich vereinbarten Strompreis und dem individuellen Verbrauch ab.
Mit der Jahresabrechnung kommen auch die neuen Teilbeträge für die nächste Abrechnungsperiode. Bei der Berechnung dieser neuen Teilbeträge werden die wegfallenden Förderungen und zusätzlichen Abgaben entsprechend berücksichtigt.
7. Unterstützung bei Zahlungsproblemen
Sollten Kund*innen Schwierigkeiten haben, ihre Strom- oder Erdgasrechnung zu begleichen, bietet Wien Energie verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an. Dazu zählen Ratenpläne und Zahlungsaufschübe, die individuell vereinbart werden können.
Für Menschen in sozialen Notlagen stellt Wien Energie in Zusammenarbeit mit Caritas, Volkshilfe, Obdach Wien/Fonds Soziales Wien, Wiener Hilfswerk, Licht ins Dunkel und dem Roten Kreuz Energie-Gutscheine in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung, um laufende Energiekosten oder Rückstände zu decken. Die Vergabe dieser Gutscheine erfolgt ausschließlich über die sozialen Einrichtungen, die auch die Anspruchsberechtigung prüfen.
Zusätzlich haben wir seit mehr als zehn Jahren eine eigene Ombudsstelle für Privatkund*innen in schwierigen Lebenslagen, um sie individuell zu beraten und gemeinsam Lösungen zu finden.